Im Rahmen einer Heilmittelverordnung 10 Einheiten haben wir in der Praxis die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit ihrem zuständigen Psychiater/Neurologen eine ausführliche Befundung für ADS oder ADHS durchzuführen.
Die unten genannte Vorgehensweise erfolgt auf Wunsch des Neurologen/Psychiaters, die er als Ergänzung zu seiner Diagnostik verwendet.
Zuerst erheben wir mit computergestützten PC-Programmen wie SimA, Cogpack, Freshminder ein Leistungsbild. Dies ergänzen wir mit standardisierten Aufmerksamkeits- und Konzentrationstests.
Zudem findet anhand des DSM- IV Interviews eine Befragung zu der Symptomatik statt.
Diese Befundung wird idealerweise durchgeführt, wenn der Patient keine Medikamente bzgl. des ADHS nimmt.
In der zweiten Phase verschreibt der Psychiater/Neurologe spezifische Medikamente und die Testung wird unter Einfluss diese Medikamente wiederholt.
Es werden dann alle Ergebnisse ausgewertet und bei vielen ADHS Patienten ist ein signifikanter Unterscheid vor und nach Einnahme der Medikamente sichtbar.
Die Ergebnisse werden in einem ausführlichen Befundbericht dokumentiert und dem verordnenden Arzt zu Verfügung gestellt.